Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung bei gesetzlichen
versicherten Patienten (IGEL)
Durch den rasch fortschreitenden medizinischen Fortschritt stehen zunehmend
neue medizinische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibungen
der gesetzlichen Krankenkassen stammen aus der Zeit zwischen 1970 und 1985,
als die Medizin auf 20% der heute verfügbaren Möglichkeiten zurückgreifen
konnte. D. h. es stehen z. Zt. 80% mehr Wissen und Behandlungskonzepte zur
Verfügung.
Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) nicht besteht, können ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung
erbracht werden.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)?
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung
sind oder nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, aber im Einzelfall
sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Wunsch des Patienten
erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings
kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Unsere Praxis verfügt über erweiterte spezielle Therapien und Behandlungskonzepte
in vielen Bereichen:
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